
Die E-Auto Förderung 2026
Bis zu 6.000 € staatliche Förderung sichern – jetzt elektrisch durchstarten
Jetzt ist ein guter Zeitpunkt, auf Elektromobilität umzusteigen. Das neue Förderprogramm des Bundes erleichtert den Einstieg und unterstützt Privatpersonen mit einer Förderung von bis zu 6.000 €.
Bei Schreiner & Wöllenstein begleiten wir Sie persönlich auf dem Weg zu Ihrem elektrifizierten Fahrzeug. Wir informieren Sie darüber, welche Förderungen für Sie in Frage kommen, und unterstützen Sie dabei, schon bald emissionsarm, leise und zukunftsorientiert unterwegs zu sein. Das Förderprogramm gilt rückwirkend ab dem 01.01.2026.
Nutzen Sie die Gelegenheit und entdecken Sie unser breites Angebot an verschiedensten Modellen und Fahrzeugvarianten. Steigen Sie jetzt um – und fahren Sie mit Schreiner & Wöllenstein in die Zukunft der Mobilität.
| Zu versteuerndes Haushalts Jahreseinkommen | EUR 85.001 - EUR 90.000 | EUR 80.001 - EUR 85.000 | EUR 60.001 - EUR 80.000 | EUR 45.001 - EUR 60.000 | bis EUR 45.000 | |
| Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren | vollelektrische Fahrzeuge | nicht förderfähig | nicht förderfähig | EUR 3.000 | EUR 4.000 | EUR 5.000 |
| Plug-In-Hybride | nicht förderfähig | nicht förderfähig | EUR 1.500 | EUR 2.500 | EUR 3.500 | |
| Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren | vollelektrische Fahrzeuge | nicht förderfähig | EUR 3.500 | EUR 3.500 | EUR 4.500 | EUR 5.500 |
| Plug-In-Hybride | nicht förderfähig | EUR 2.000 | EUR 2.000 | EUR 3.000 | EUR 4.000 | |
| Haushalt mit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren | vollelektrische Fahrzeuge | EUR 4.000 | EUR 4.000 | EUR 4.000 | EUR 5.000 | EUR 6.000 |
| Plug-In-Hybride | EUR 2.500 | EUR 2.500 | EUR 2.500 | EUR 3.500 | EUR 4.500 |


Weitere Informationen zur Förderung elektrifizierter Fahrzeuge finden Sie auf der Webseite des Bundesumweltministeriums.
https://www.bundesumweltministerium.de/foerderung/fragen-und-antworten-zur-e-auto-foerderung
Welche Bedingungen gelten?
- Die Förderung gilt nur für Privatkunden mit Fahrzeugneuzulassungen ab 1. Januar 2026.
- Förderanträge können voraussichtlich ab Mai 2026 rückwirkend online gestellt werden.
- Gilt für Kauf oder Leasing von erstmals in Deutschland zugelassenen Neufahrzeugen der EU-Klasse M1.
- Gefördert werden Fahrzeuge mit Antrieb
- Batterieelektrisch (BEV)
- Plug-in-Hybrid (PHEV)
- Batterieelektrisch mit Range-Extender (REEV)
- REEV- und PHEV-Modelle müssen erfüllen:
- CO₂-Emissionen ≤ 60 g/km oder
- Elektrische Reichweite ≥ 80 km
- Ihr zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen beträgt max. 80.000 Euro. Für max. zwei Kinder erhöht sich diese Grenze um 5.000 € pro Kind auf max. 90.000 Euro.
Welche Förderbeträge sind möglich?
- Förderung in Höhe von EUR 3.000 für vollelektrische Neufahrzeugen
- Förderung in Höhe von EUR 1.500 für Neufahrzeuge mit Plug-in-Hybrid Antrieb oder Range Extender.
- Zusätzlich EUR 1.000, wenn Ihr zu versteuerndes Jahreshaushaltseinkommen zwischen EUR 45.001 bis 60.000 liegt.
- Zusätzlich EUR 2.000, wenn Ihr zu versteuerndes Jahreshaushaltseinkommen bei max. EUR 45.000 liegt.
- Zusätzlicher Kinderbonus von max. EUR 1.000 € (EUR 500 pro Kind).
Interesse geweckt? Kontaktieren Sie uns!
Nur für Privatkunden. Die E‑Auto-Förderung der Bundesregierung gilt beim Kauf oder Leasing eines erstmals in Deutschland zugelassenen Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb, batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender oder Plug-in-Hybrid-Antrieb. Fahrzeuge mit Range-Extender oder Plug-in-Hybrid-Antrieb werden gefördert, sofern die Fahrzeuge bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesumweltministeriums.
Stand 19.01.2026. Es gelten die Bedingungen und Konditionen, die auf der Seite des Bundesumweltministeriums zu finden sind. Wir übernehmen keine Verantwortung für die Gewährung von bestimmten Förderbeträgen durch das Förderprogramm.
Die EU-Fahrzeugklasse M1 umfasst Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen zusätzlich zum Fahrersitz.
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